Fachlich viel in Bewegung

2011 und 2012 ist sowohl in der Stadt Oldenburg als auch landesweit fachlich viel passiert.
Handreichungen zur Sprachförderung für Krippe und Kindergarten und für das letzte Jahr vor der Einschulung wurden fertiggestellt.
Die Ergänzung zum Orientierungsplan für die bis Dreijährigen steht kurz vor der Vollendung. Eine Arbeitsfassung steht bereits hier zur Verfügung.

Die Stadt Oldenburg hat Konzepte zur Sprachförderung und zur Förderung von Kindern bis drei Jahren mit Behinderung erarbeitet.
Damit wird die Richtlinie zur Sprachbildung und Sprachförderung umgesetzt und wir begrüßen den Paradigmenwechsel in der frühkindlichen Sprachbildung und dass nun alle Kinder erreicht werden.
Besonders anzuerkennen ist, dass die Stadt Oldenburg bereit ist, das Modellprojekt zur Intergration von Kindern bis drei Jahren mit Behinderung notfalls für ein Jahr fortzuführen, wenn die nötigen Beschlüsse des Landes nicht rechtzeitig getroffen werden.
Wir sind gespannt auf die weitere Entwicklung, werden konstruktiv daran mitwirken und weiter berichten.

Sprachbildung von der Krippe bis zur Einschulung

Handlungsempfehlung zur Sprachbildung und Sprachförderung für Kitas in Niedersachsen unterzeichnet

Am 15.06.2011 unterzeichneten der Kultusminister, die freien Wohlfahrtsverbände, die lagE, die Kirchen und die kommunalen Spitzenverbände die Handreichung „Sprachbildung und Sprachförderung“ als Handlungsempfehlung zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder. Diese Veröffentlichung ist das Ergebnis eines konstruktiven und multiprofessionellen fachlichen Prozesses, an dem sowohl die öffentlichen, freien und kirchlichen Kita-Träger als auch Vertreter der Grundschulen beteiligt waren.

Der KiB begrüßt die neue Handreichung sehr und Eltje Jahnke (KiB-Vorstand) freut sich, dass damit „unter Einbeziehung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse ein neuer fachlicher Ansatz in der Sprachförderung weg von der Fokussierung auf defizitorientierte Förderprogramme hin zu einer reflektierten Sprachbildung und Sprachförderung im Alltag für alle Kinder gelungen ist.“
Bemerkenswert an der Handreichung ist, dass sie sich nicht nur mit der fachlichen Qualifikation der Kita-Kräfte, sondern auch mit deren Haltung auseinandersetzt. Hervorgehoben wird die Wichtigkeit, dass alle Fachkräfte Sprachbildung und Sprachförderung als positive Querschnittsaufgabe ihrer gesamten pädagogischen Arbeit sehen, den Kindern als Persönlichkeiten mit ihren jeweils individuellen soziokulturellen und sprachlichen Hintergründen wertschätzend und interessiert begegnen und sich ihrer Rolle als Bezugs- und Kommunikationsperson für die Kinder bewusst sind.

Damit wird jede Lernsituation in der Krippen- oder Kindergartengruppe auch zur Sprachlernsituation und es wurde erkannt, dass Kinder nicht nur frühzeitige und vielfältige Spracherfahrungen benötigen, sondern Sprache auch leichter und motivierter lernen, wenn sie sich in vertrauter Umgebung mit Situationen und Themen auseinandersetzen, die sie interessieren. In der Handreichung heißt es dazu: „Kinder lernen Sprache(n) nicht, weil sie diese korrekt sprechen möchten. Sie möchten mit ihren Aussagen etwas bewirken, sich etwas aneignen oder etwas mitteilen. Sprachlernen und Sachlernen gehören zusammen“ (MK 2011, Sprachbildung und Sprachförderung, S.17).

„Mit der Handreichung Sprachbildung und Sprachförderung sind wir meines Erachtens einen großen Schritt in die richtige Richtung gegangen“ so Eltje Jahnke, „gewünscht hätten wir uns jedoch, dass sich die damit verbundene große Herausforderung an die Fachkräfte in den Kitas und Grundschulen auch in der Verbesserung der Rahmenbedingungen widergespiegelt hätte und dass es gelungen wäre, die guten Ansätze durchgängig so schlüssig umzusetzen, dass auch die Sprachförderung für Kinder mit Sprachförderbedarf im Jahr vor der Einschulung als integrierte Sprachförderung in den Kitas erfolgen könnte.“

Deutlich wird damit, dass fachlich gute Ansätze immer noch ihre Grenze an den öffentlichen Haushalten mit (noch?) anderer Prioritätensetzung und den (noch?) für Schule und Kitas unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und Finanzierungsformen finden. So ist es zwar zu begrüßen, dass im Kultusministerium an Fortbildungs- und Qualifizierungskonzepten für pädagogische Fachkräfte gearbeitet wird, eine Handreichung auch für die Sprachbildung und Sprachförderung in der Grundschule erstellt werden soll und die am 02.05.2011 in Kraft getretene „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich“ die Inhalte und Beteiligungsstrukturen der Handreichung aufgreift, aber zur Gewährleistung einer guten Bildungsqualität von Anfang an werden wir an einer Verbesserung der Strukturqualität, sowie der stärkeren Verzahnung von Kita und Grundschule unter einem gemeinsamen Bildungsbegriff nicht vorbei kommen.

Sprachbildung und Sprachförderung - Handreichung zum Orientierungsplan

Verbesserte Bildungs- und Teilhabechancen

für finanziell benachteiligte Kinder

Deutschland gehört zu den Ländern mit dem größten Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Gerade Kinder sind in einem hohen Maße von Armut betroffen und dadurch in ihren Bildungs- und Teilhabechancen benachteiligt. Daher ist das am 29.03.2011 beschlossene und rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getretene Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepakt für Leistungsempfänger nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz aus unserer Sicht sehr zu begrüßen. Es ist ein richtiges Signal, um die Aufwachsensbedingungen von Kindern zu verbessern, ihnen gerechtere Bildungschancen zu eröffnen und die gesellschaftliche und individuelle Zukunftsfähigkeit zu fördern.
Neu an dem Gesetz ist, dass die Leistungen direkt den Kindern und nicht den Familien als Bedarfsgemeinschaften zu Gute kommen. Bezuschusst bzw. übernommen werden das warme Mittagessen in Kitas und Ganztagsschulen, die Teilnahme an Fahrten und Ausflügen, Schulbedarf und SchülerInnenbeförderung, die Nutzung sportlicher oder kultureller Vereins- und Kursangebote und bei Bedarf die Lernförderung zur Verbesserung des schulischen Erfolges.
Geblieben ist, dass es sich um individuelle Anspruchsleistungen handelt, die für das einzelne Kind von den Sorgeberechtigten beantragt werden müssen.
Bei der Umsetzung des Gesetzes gibt es zurzeit noch Probleme, da zwar die kommunale Zuständigkeit beschlossen wurde aber die Durchführungsverordnungen noch ausstehen. Leistungsberechtigte Eltern müssen sich also je nach Leistungsart und Zuschuss an verschiedene Ämter, nämlich das Jobcenter, das Sozialamt und das Jugendamt wenden. Anträge zur Bezuschussung des Mittagessens und die Übernahme von Ausflugskosten für die im KiB betreuten Jungen und Mädchen können jedoch direkt über die Kitas erfolgen.
Eltje Jahnke (KiB-Vorstand) kommentiert das neue Gesetz wie folgt. „Das Bildungs- und Teilhabepaket wird nicht ausreichen, um das hoch gesteckte Ziel der Bildungsgerechtigkeit für alle in Deutschland lebenden Kindern sicherzustellen. Dennoch handelt es sich um einen Schritt in die richtige Richtung und ein wichtiges Signal dafür, dass die Situation armutsbetroffener Kinder politisch erkannt wurde.“
In der Stadt Oldenburg wird für die Probleme gemeinsam mit den Trägern konstruktiv nach Lösungen gesucht. Nach dem engagierten Einstieg wurde allerdings auch bei der Stadt und den Kita-Trägern die Erfahrung gemacht, dass sich nicht alle als wünschenswert und richtig erkannten Serviceangebote an die Eltern umsetzen ließen, so dass wir uns an dieser Stelle bei allen Eltern für Unannehmlichkeiten und Irritationen bei der Antragsbearbeitung entschuldigen.
Der KiB wird weiter dazu beitragen, über Zuschuss- und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren, Familien bei der Bewältigung ihrer Lebens- und Erziehungsaufgaben zu beraten und durch seine Beteiligung an der trägerübergreifenden politischen Arbeit, die Situation für Familien mit Kindern zu verbessern.

Informationen des Jobcenter & der Stadt Oldenburg mit Antragsformularen zum Download